VfL Löningen-App
Die Deutsche Sportlotterie und der VfL Löningen
Bulli-Plan
Bildungspaket
Für Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen seit dem 1. Januar 2011 zusätzlich sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt (Bildungspaket - BuT-Leistungen).
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wird für die Teilnahme an Sport, Spiel und Kultur ein Betrag von monatlich bis zu 10 Euro übernommen, z. B. als Vereinsbeitrag für den Sportverein oder für die Musikschule.
Es gibt folgende Zuständigkeiten:
Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV):
Jobcenter
Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen:
Stadt/Gemeinde des Wohnsitzes
Die VfL-Geschäftsstelle hilft gerne bei der Beantragung der BuT-Leistungen für den Mitgiedsbeitrag des VfL Löningen.
Geschäftsstelle des VfL Löningen
VfL Löningen e.V. von 1903
Langenstraße 38
"in der Löninger Fußgängerzone"
49624 Löningen
Ansprechpartnerin:
Sandra Landwehr
Telefon: 0 54 32 / 59 89 48
Telefax: 0 54 32 / 59 89 49
E-Mail: vfl-loeningen@gmx.de
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag: | 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Dienstag: | geschlossen |
Mittwoch: | 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr |
Donnerstag: | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Freitag: |
geschlossen |
Samstag: | geschlossen |
Formulare
Formulare rund um den VfL Löningen
Info-Flyer mit allgemeinen Informationen zum Bildungspaket, als pdf-Dokument.
Antrag Vereinsbeitrag BuT, als pdf-Dokument.